Honorar

Oftmals ist für die Frage, ob eine Beratungsleistung in Anspruch genommen wird oder eine rechtliche Auseinandersetzung geführt wird, die Höhe der zu erwartenden Gebühren entscheidend. Die Anhaltspunkte die Sie hier finden, sollen Ihnen eine erste Einschätzung über die Höhe der Gebühren einer rechtlichen Auseinandersetzung ermöglichen.
Grundsätzlich können Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten für Gutachter, Sachverständige und Zeugen entstehen. Wer vor Gericht gewinnt, muss nichts zahlen. Der Gegner zahlt alle Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Wenn Sie vor Gericht verlieren, müssen Sie neben den Kosten des eigenen Anwalts die gesetzlichen Gebühren des gegnerischen Anwalts und die Gerichtskosten zahlen.
Die Höhe der Anwalts- und der Gerichtskosten hängt zum einen vom Grad des Obsiegens und zum anderen vom “Streitwert” ab. Der Streitwert lässt sich in aller Regel vorher genau einschätzen, wird aber letztendlich vom Gericht festgelegt.
Weitere Informationen zur Höhe und Berechnung von Anwaltsgebühren finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.
Gerne können Sie uns auf die Vereinbarung eines Stundenhonorars ansprechen. Feste Stundensätze vereinbaren wir im Regelfall auch bei der Erstellung bzw. Verhandlung von Verträgen, der Erstellung von Gutachten oder bei der fachspezifischen Unterstützung von Rechtsabteilungen von Unternehmen. Die vorherige Veranschlagung des zu erwartenden Aufwandes ist für uns ebenso selbstverständlich wie übersichtliche Arbeitszeitnachweise, welche wir Ihnen gerne jederzeit übersenden.
Ein weiterer Vorteil einer Honorarvereinbarung kann darin liegen, dass der Mandant sich mit einer Vielzahl kleinerer Probleme an seinen Anwalt wenden kann, ohne befürchten zu müssen, hohe Anwaltsrechnungen für jede Tätigkeit des Anwalts zu erhalten.
Sofern der Aufwand für uns in etwa absehbar ist, bieten wir Ihnen auch gerne Pauschalen für Beratungsleistungen an.
Sprechen Sie und einfach an, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Gerne vereinbaren wir auch einen ersten Termin in unserer Kanzlei oder in Ihren Räumlichkeiten, um sich gegenseitig kennenzulernen.








