AG München zu den Vorraussetzungen einer wirksamen Modernisierungsankündigung…
Info vom 29.Mai 2010 in ModernisierungsmaßnahmenWill ein Vermieter eine Wohnung modernisieren, in dem er neue Fenster einbaut, hat der Mieter dies zu dulden, sofern ihm rechtzeitig eine Modernisierungsankündigung zugegangen ist. Diese muss die Energieeinsparung nachvollziehbar darlegen, z. B. durch Angabe des alten und neuen U-Wertes. Eine fehlende Ankündigung kann im Prozess nachgeholt werden, muss dann aber alle Anforderungen an eine wirksame Ankündigung erfüllen.
BGH: Duldungspflicht des Mieters bei Anschluss einer Wohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz als Modernisierungsmaßnahme
Info vom 26.Sep 2008 in ModernisierungsmaßnahmenDer unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Anschluss einer Wohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz eine Modernisierungsmaßnahme darstellt, zu deren Duldung der Mieter nach § 554 Abs. 2 BGB verpflichtet ist.
Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des Grundstückskäufers
Info vom 15.Feb 2008 in ModernisierungsmaßnahmenDer unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Käufer eines Grundstücks bereits vor seiner Eintragung im Grundbuch berechtigt ist, Mietwohnungen zu modernisieren, sofern der Vermieter ihn hierzu ermächtigt hat und die gesetzlich geregelten Voraussetzungen der Verpflichtung des Mieters, Modernisierungsarbeiten zu dulden (§ 554 Abs. 2 und 3 BGB), gegeben sind.
Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhung bei Vereinbarung einer Teilinklusivmiete
Info vom 15.Okt 2007 in MieterhöhungDer unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Erhöhung von Bruttokaltmieten, die der Vermieter mit einem Mietspiegel begründet, der Nettomieten ausweist, fortgeführt.
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung
Info vom 30.Sep 2007 in MieterhöhungDer unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung (§ 559 BGB) davon abhängt, dass der Vermieter dem Mieter die beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor deren Beginn mitgeteilt hat (§ 554 Abs. 3 Satz 1 BGB).

