OLG Karlsruhe: Wärmedämmung einer Grenzwand über die Grenze hinaus muss vom Nachbarn nicht hingenommen werden…

Info vom 04.Jan 2010 in Nachbarrecht

Die Parteien sind Nachbarn. Das Haus des Beklagten B. ist bis an die Grundstücksgrenze zum Nachbarn und Kläger A. gebaut. Auf A.s Grundstück führt seine ca. 4,50 bis 5,00 m breite Grundstückseinfahrt an der Grenze entlang.

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LG Coburg: Wohnrecht „bricht“ Eigentum…

Info vom 18.Sep 2009 in Nachbarrecht

Zur Reichweite eines dinglichen Wohnrechts – insbesondere: Das Recht des Berechtigten, Besuch zu empfangen
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Bundesgerichtshof entscheidet über Ersatzansprüche des Eigentümers, der sein Grundstück wegen bergbaubedingter Erderschütterungen nur eingeschränkt nutzen kann…

Info vom 25.Sep 2008 in Nachbarrecht

Der Kläger und seine Lebensgefährtin sind Miteigentümer eines Hausgrundstücks in Lebach-Falscheid (Saarland). Die Beklagte betreibt in dieser Gegend Bergbau. Seit dem Ende des Jahres 2000 traten dort bergbaubedingte Erderschütterungen mit einer Stärke von mindestens 1,9 bis 3,7 auf der Richterskala auf. An dem Wohnhaus des Klägers bildeten sich seit dem Jahr 2001 Risse an den Innen- und Außenwänden sowie an den Bodenbelägen. Die Beklagte erkannte die Schäden als Bergschäden an und ließ sie fortlaufend beseitigen. Sie ordnete das Gebäude in die höchste Schadensempfindlichkeitskategorie ein.

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LG Coburg zur Frage, wann ein Grundstückseigentümer von einem Nachbarn die Beseitigung einer Hecke und eines Zauns fordern kann…

Info vom 09.Mai 2008 in Nachbarrecht

Grenzüberschreitungen sind seit Menschengedenken Anlass von (bisweilen verheerenden) Konflikten. Das ist heutzutage nicht anders. Lediglich die Methoden zur Streitbewältigung haben sich gewandelt: Es gilt grundsätzlich nicht mehr das Faust-, sondern das Richterrecht – zumindest in zivilisierten Gegenden. Übertreibt es beispielsweise ein Grundstücksbesitzer bei der Einzäunung seiner Liegenschaft und stößt damit in das Revier des Nachbarn vor, muss er die auf fremdem Boden liegende Einfriedung auf richterliche Anordnung gegebenenfalls wieder entfernen.

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LG Coburg zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Beleidigungen im Rahmen eines Nachbarstreits ein Schmerzensgeld rechtfertigen…

Info vom 23.Nov 2007 in Nachbarrecht

Wenn sich Nachbar(inne)n in die Haare geraten, fliegen mitunter zumindest verbal die Fetzen. Schmerzensgeld können Streithähne und -hennen, die sich vom Gegenüber beleidigt fühlen, jedoch regelmäßig nicht verlangen. Ein solcher Anspruch besteht nämlich nur bei einer objektiv erheblichen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts.

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