BGH: Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Mietwohnung

Info vom 17.Okt 2008 in Mangelbeseitigung

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob dem Vermieter von Wohnraum im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen der Mieter obliegt. Der Kläger nimmt den Beklagten, seinen Vermieter, auf Schadenersatz wegen eines Brandes in Anspruch. In der neben der Wohnung des Klägers liegenden Mietwohnung kam es am 20. Juli 2006 im Bereich der Kochnische zu einem Brand. Der Kläger behauptet, der Brand sei durch einen technischen Defekt mit Kurzschluss im Bereich der Dunstabzugshaube verursacht worden. Er hat wegen der Beschädigung ihm gehörender Sachen Schadenersatz in Höhe von 2.630 € nebst Zinsen und Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten geltend gemacht. Das Amtsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht die Klage insgesamt abgewiesen. Mit der zugelassenen Revision erstrebt der Kläger die Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Urteils.

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LG Coburg zur Frage der Haftung eines Hauseigentümers für Schäden an einem Fahrzeug infolge einer herabgefallenen Dachlawine…

Info vom 05.Jan 2008 in Allgemein

Schnee bringt nicht nur Freude: Fällt er, durchsetzt mit Eisbrocken, von einem Hausdach auf ein Auto, bleiben mitunter üble Dellen zurück. Aber nicht in jedem Fall muss der Hausbesitzer für den Schaden aufkommen. Vorkehrungen hat er nur dann zu treffen, wenn sie in der Gemeindesatzung vorgeschrieben sind oder die örtlichen Verhältnisse solche erfordern.

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