AG München: Katzen sind keine Kleintiere
Info vom 20.Mrz 2013 in AllgemeinKatzen sind keine Kleintiere, so dass grundsätzlich eine Klausel im Mietvertrag zulässig ist, wonach die Haltung von Katzen der Einwilligung des Vermieters bedarf. Dieser darf seine Zustimmung allerdings nur verweigern, wenn Beeinträchtigungen der Wohnung oder Störungen oder Gefährdungen anderer Personen zu befürchten sind.
BGH: Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung
Info vom 20.Mrz 2013 in AllgemeinDer Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag wirksam ist, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt.
Hundezucht in Mietwohnung ist nicht erlaubt…
Info vom 02.Okt 2007 in KündigungAls Mieter eines Hausanwesens sollte man Hundezucht nur außerhalb von Wohnräumen betreiben. Selbst wenn nämlich der Vermieter eigentlich nichts gegen die Ausübung dieses Hobbys auf dem Mietgrundstück einzuwenden hat, kann er – nach Abmahnung – kündigen, wenn die Tiere im Wohnbereich gehalten werden.