Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an eine “genügend häufige” Kontrolle der Beheizung eines versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit

Info vom 27.Jun 2008 in Gebäudeversicherungen

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat war mit der Frage befasst, bei welchen Kontrollintervallen der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung seine in solchen Versicherungsverträgen regelmäßig (hier: § 11 Nr. 1 lit. D VGB 88) begründete Obliegenheit erfüllt, in der kalten Jahreszeit die Beheizung des versicherten Gebäudes “genügend häufig” zu kontrollieren.

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