LG Darmstadt: Ausschlussfrist gem. § 556 Abs. 3 BGB auch auf gewerbliche Mietverhältnisse anwendbar…

Info vom 14.Okt 2009 in Betriebskosten

Mit Urteil vom 12.12.2008 (Az.: 6 S 182/08) hat das LG Darmstadt entschieden, dass die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 BGB auch auf gewerbliche Mietverhältnisse anzuwenden ist. Im zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter einer Gewerbeeinheit dem Mieter die Abrechnung über die Betriebskosten erst über ein Jahr nach Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes zugesandt. Der Mieter weigerte sich darauf hin, die in der Abrechnung ausgewiesenen Nachforderung zu zahlen.

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Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der Betriebskostenabrechnung bei Jahr für Jahr wechselnden Flächen- und Verbrauchsangaben

Info vom 03.Jun 2008 in Betriebskosten

Der Kläger ist Vermieter einer von den Beklagten gemieteten Sechs-Zimmer-Wohnung in Berlin. Mit der Klage verlangt er Nachzahlung von Betriebskosten aufgrund von Nebenkostenabrechnungen für die Abrechnungszeiträume 1998/1999 bis 2000 und 2002 bis 2004. Die Flächenangaben, die für die Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten maßgeblich sind, wechselten in den jeweils auf ein Jahr bezogenen Abrechnungen mehrfach. In den Abrechnungen für 1998/1999, für 1999/2000 und für das Jahr 2000 ist die Gesamtheizfläche mit 1.296,28 qm und die Gesamtfläche für Warmwasser mit 1.144,67 qm angegeben. Für 2001 sind 1.306,03 qm bzw. 1.172,11 qm, für 2002 1.313,62 qm bzw. 1.246,41 qm, für 2003 1.301,87 qm bzw. 1.246,41 qm und für 2004 1.301,81 qm bzw. 1.365,66 qm angesetzt worden. Erhebliche Unterschiede wiesen darüber hinaus auch die Angaben in den einzelnen Jahresabrechnungen über den gesondert abgerechneten Heizölverbrauch einer in dem Anwesen betriebenen Wäscherei auf.

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Kosten der Wärmelieferung nach Umstellung auf Fernwärme und Weiterleitung von Wasserrechnungen der Stadtwerke als Bestandteil der Abrechnung.

Info vom 20.Apr 2008 in Betriebskosten, Kaution

Die Klägerin, die Wohnungsvermieterin des Beklagten ist, verlangt Nachzahlung von Heiz- und Wasserkosten.

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Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch Anerkenntnis des Mieters

Info vom 15.Apr 2008 in Betriebskosten

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter Betriebskosten nachfordern kann, wenn er dem Mieter zwar vor Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB) keine formell ordnungsmäßige Abrechnung erteilt hat, der Mieter aber zuvor erklärt hat, er werde die Nachforderung begleichen.

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Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche, wenn nicht alle Mietwohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind

Info vom 15.Mrz 2008 in Betriebskosten

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter einer Wohnung bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung verbrauchsabhängig abrechnen muss oder ob er den Anteil der Wohnfläche zugrunde legen darf, wenn – bis auf eine – alle übrigen Wohnungen im Gebäude mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind.

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Urteil des Bundesgerichtshofs zur Wahl der Abrechnungsmethode bei der Nebenkostenabrechnung

Info vom 22.Feb 2008 in Betriebskosten

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung stets nur diejenigen Kosten abrechnen darf, die auf einem Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen, oder ob er statt dessen auch die Kosten abrechnen darf, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird.

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Urteil des Bundesgerichtshofs zur Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl

Info vom 31.Jan 2008 in Betriebskosten

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vermieter einer Wohnung bei vereinbarter Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf das amtliche Einwohnermelderegister zurückgreifen kann, um die Belegung des Hauses zu ermitteln.

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Kein Anspruch des Vermieters auf Erstattung einer “Nutzerwechselgebühr”

Info vom 20.Nov 2007 in Betriebskosten

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter von einem Mieter, der vor Ablauf der Abrechnungsperiode auszieht, für die Zwischenabrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten eine “Nutzerwechselgebühr” verlangen kann.

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