BGH: Verschattung eines Grundstücks durch Bäume des Nachbarn
Info vom 29.Jul 2015 in NachbarrechtDer Bundesgerichtshof hat sich heute mit der Frage befasst, ob ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen verursachten Verschattung verlangen kann.
AG München: Bauliche Veränderung ohne Einwilligung des Vermieters ist nicht zulässig
Info vom 18.Jun 2013 in AllgemeinEin Vermieter kann im Mietvertrag vereinbaren, dass bauliche Veränderungen an seinem Eigentum nur mit seiner schriftlichen Einwilligung vorgenommen werden können. Es spielt dann auch keine Rolle, ob diese Änderung zu einer Verbesserung der Wohnqualität führt oder optisch nicht störend ist.
AG München: Die Parabolantenne
Info vom 30.Apr 2013 in AllgemeinBei der Beurteilung der Frage, ob eine Berechtigung zur Installation einer Parabolantenne besteht, ist eine Interessenabwägung zwischen dem Eigentumsrecht des Vermieters und dem Recht des Mieters auf Zugang zu Informationen vorzunehmen. Besteht die Möglichkeit, über eine sogenannte Set-top-Box ausländische Sender zu empfangen, ist es im Allgemeinen dem Mieter zuzumuten, die monatlichen Mehrkosten für die Box zu tragen, wenn eine Parabolantenne optisch störend wäre.
AG München: Zur zulässigen Nutzung eines Tiefgaragenstellplatzes
Info vom 26.Feb 2013 in AllgemeinTiefgaragenplätze dürfen, sofern im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, nur zum Abstellen von Autos, nicht zur Lagerung von Kartons oder ähnlichem genutzt werden.
LG Coburg zur Frage, wann ein Grundstückseigentümer von einem Nachbarn die Beseitigung einer Hecke und eines Zauns fordern kann…
Info vom 09.Mai 2008 in NachbarrechtGrenzüberschreitungen sind seit Menschengedenken Anlass von (bisweilen verheerenden) Konflikten. Das ist heutzutage nicht anders. Lediglich die Methoden zur Streitbewältigung haben sich gewandelt: Es gilt grundsätzlich nicht mehr das Faust-, sondern das Richterrecht – zumindest in zivilisierten Gegenden. Übertreibt es beispielsweise ein Grundstücksbesitzer bei der Einzäunung seiner Liegenschaft und stößt damit in das Revier des Nachbarn vor, muss er die auf fremdem Boden liegende Einfriedung auf richterliche Anordnung gegebenenfalls wieder entfernen.