LG Coburg zur Haftung des Vermieters, wenn er dem Mieter den zu den angemieteten Räumen gehörenden Lastenaufzug entzieht…
Info vom 05.Dez 2007 in AllgemeinEin Fahrstuhl, mit dem (Geschäfts-) Mieträume erreicht werden können, gilt in der Regel als mitvermietet. Hindert der Vermieter seinen Mieter grundlos, den Aufzug zu benutzen, kann es für ihn teuer werden. Muss der Mieter hierdurch die täglichen Warenlieferungen zeitaufwändig über eine Treppe transportieren, hat ihm der Vermieter den entgangenen Gewinn zu ersetzen.

