AG Köln zu der Verpflichtung des Mieters zum ausreichendem Beheizen und Lüften eines Badezimmers…
Info vom 25.Okt 2011 in Mangelbeseitigung, MietminderungDie Kläger sind Mieter einer Wohnung des Beklagten in Köln. Nach einer Wärmedämmsanierung haben sich unter anderem an den seitlichen Rändern des Badezimmerfensters sowie den Silikonabdichtungen und Fugen der Duschkabine Schimmel und Feuchtigkeit gebildet. Die Kläger nehmen den Beklagten unter anderem auf Beseitigung der Feuchtigkeits- und Schimmelschäden im Bad in Anspruch.
Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen
Info vom 13.Jul 2011 in Allgemein, MangelbeseitigungDer Bundesgerichtshof hat heute erneut über die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in einem Fernwärmeliefervertrag entschieden.
BGH: Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung setzt vorherige Mangelanzeige voraus…
Info vom 03.Nov 2010 in Kündigung, Mangelbeseitigung, MietminderungDer Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Mieter wegen eines Mangels der Wohnung, von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen kann, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat.
Bundesgerichtshof zum Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters und zum Erreichen der “Opfergrenze” für den Vermieter…
Info vom 23.Apr 2010 in MangelbeseitigungDer Bundesgerichtshof hat heute [Anmerkung: am 21.4.2010] eine Entscheidung in einem Fall getroffen, in dem die Mieterin eines Einfamilienhauses von der Vermieterin die Zahlung eines hohen Kostenvorschusses für die Beseitigung erheblicher Mängel des Hauses verlangt. Die Vermieterin meint, sie sei zur Beseitigung der Mängel nicht verpflichtet, weil der dazu erforderliche Aufwand die “Opfergrenze” überschreite.
BGH: Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar…
Info vom 18.Feb 2010 in MangelbeseitigungDer Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln während der Mietzeit unverjährbar ist.
BGH:Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung…
Info vom 17.Feb 2010 in MangelbeseitigungDer Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung, dass ein Wohnungsmieter grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung hat, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes (z. B. Waschmaschine) und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte ermöglicht, heute bestätigt.
BGH: Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Mietwohnung
Info vom 17.Okt 2008 in MangelbeseitigungDer Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob dem Vermieter von Wohnraum im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen der Mieter obliegt. Der Kläger nimmt den Beklagten, seinen Vermieter, auf Schadenersatz wegen eines Brandes in Anspruch. In der neben der Wohnung des Klägers liegenden Mietwohnung kam es am 20. Juli 2006 im Bereich der Kochnische zu einem Brand. Der Kläger behauptet, der Brand sei durch einen technischen Defekt mit Kurzschluss im Bereich der Dunstabzugshaube verursacht worden. Er hat wegen der Beschädigung ihm gehörender Sachen Schadenersatz in Höhe von 2.630 € nebst Zinsen und Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten geltend gemacht. Das Amtsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht die Klage insgesamt abgewiesen. Mit der zugelassenen Revision erstrebt der Kläger die Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Urteils.
Schwarzstaubablagerungen in der Mietwohnung (“Fogging”) infolge vertragsgemäßen Gebrauchs durch den Mieter
Info vom 05.Jun 2008 in MangelbeseitigungDie Klägerin ist Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten in Berlin. In der Wohnung traten Anfang Dezember 2002 plötzlich Schwarzstaubablagerungen (“Fogging”) auf, zunächst in geringem Umfang in der Küche, dem Bad und den Zimmern der Wohnung. Bis Februar 2003 verbreiteten sich die Ablagerungen auf sämtliche Decken und Wände. Die Klägerin forderte die Beklagten erfolglos zur Beseitigung der Schwarzverfärbungen auf. Mit der Klage hat die Klägerin Zahlung eines Vorschusses für die Kosten der Beseitigung der Verfärbungen in Höhe von 5.423 € verlangt. Dieser Betrag entspricht dem Kostenvoranschlag durch einen Fachbetrieb.

