Amtsgericht München: Der Bodenablauf einer Dusche ist Teil des Rohrsystems…
Info vom 25.Jul 2011 in GebäudeversicherungenEin Bruch dieses Bodenablaufes ist daher als Leitungswasserschaden anzusehen. Die Versicherung ist zum Ersatz für die Kosten der Reparatur des Ablaufs und der Erneuerung der Fliesen verpflichtet.
Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an eine “genügend häufige” Kontrolle der Beheizung eines versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit
Info vom 27.Jun 2008 in GebäudeversicherungenDer für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat war mit der Frage befasst, bei welchen Kontrollintervallen der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung seine in solchen Versicherungsverträgen regelmäßig (hier: § 11 Nr. 1 lit. D VGB 88) begründete Obliegenheit erfüllt, in der kalten Jahreszeit die Beheizung des versicherten Gebäudes “genügend häufig” zu kontrollieren.

